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Gründercoaching  Dr. Hans Jürgen Groß
Existenzgründungsbegleitung für die Region Nordhessen

Gründercoaching

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Gründercoaching Deutschland

Unternehmerinnen und Unternehmer, die in der Startphase stecken und kompetente Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, erhalten beim Gründercoaching Deutschland einen Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Das Gründercoaching Deutschland kann bis zu fünf Jahre nach Unternehmensgründung in Anspruch genommen werden und hat eine maximale Laufzeit von einem Jahr.

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I und II) können im ersten Jahr nach der Gründung in einem speziellen Förderfenster eine besonders günstige Förderung erhalten, sofern sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) beziehen.
Wichtig ist, dass die Gründung bereits vollzogen wurde.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:

  • 75 % in den neuen Bundesländern
  • 50 % in den alten Bundesländern einschliesslich Berlin
  • 90 % für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr (Höchstförderung 4.000 Euro).

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden somit stärker gefördert als andere Gründungen.